22.01.2026
Für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten benötigt man ein Führungszeugnis. Es gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Künftig soll das Zeugnis nicht nur als Papierurkunde, sondern auch digital verfügbar sein. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitteilt.
Den Vorteil des digitalen Führungszeugnisses sieht das Ministerium darin, dass es schneller erteilt und einfacher genutzt werden kann.
Das neue Digitale Führungszeugnis soll medienbruchfrei als pdf-Dokument erteilt und Bürger über das Nutzerkonto Bund nach dem Onlinezugangsgesetz (so genanntes BundID-Konto) bereitgestellt werden. Es wird einen speziellen Barcode haben und kann mit einer Smartphone-App verifiziert werden. So könne jede Person, der das Führungszeugnis vorgelegt wird – beispielsweise im Rahmen eines Bewerbungsprozesses – schnell und sicher überprüfen, ob es sich um ein von der Registerbehörde ausgestelltes und unverändertes Dokument handelt, so das BMJV.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus weitere Änderungen insbesondere bei notariellen Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht vor. So sollen beispielsweise die Möglichkeiten notarieller Videoverfahren auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erteilung von diversen Vollmachten erweitert werden.
Der Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Bundestag übersandt.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 21.01.2026