08.09.2025
Die Anzahl der im Jahr 2024 in den Bundesländern durchgeführten Arbeitgeberüberprüfungen in Bezug auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung des Zolls im Internet entnommen werden. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1425 bis 21/1440) auf Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke hervor (BT-Drs. 21/1267 bis 21/1282) hervor.
Die Linke hatte sich nach der Situation in allen 16 Bundesländern erkundigt.
Die Zahl der Arbeitgeberüberprüfungen belief sich den Angaben der Bundesregierung zufolge auf 25.274, die Zahl der Personenüberprüfungen auf insgesamt 299.104. Die meisten Arbeitgeberüberprüfungen gab es im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (5.612) und im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (5.503).
Die Zahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide reichten den Angaben zufolge 2024 von 38 in Bremen bis 449 in Nordrhein-Westfalen.
Deutscher Bundestag, PM vom 05.09.2025